Garage zu vermieten


Objektart
Sonstige
Objekttyp
Sonstige
Vermarktungsart
Miete
PLZ
66440
Ort
Blieskastel / Lautzkirchen
ImmoNr
25-238
Nutzfläche
ca. 18 m²
Anzahl Zimmer
1
Kaltmiete
80,00 €
Außen-Provision
Keine Provision für den Mieter
Kaution
3 Monatsmieten Kaution
Beschreibung
Ihr Stellplatz mit Extra-Schutz –Ihre Garage in Blieskastel-LautzkirchenIn gut erreichbarer Lage von Blieskastel-Lautzkirchen stehen ab sofort vier gepflegte Fertiggaragen zur Vermietung bereit. Jede Garage ist abschließbar, trocken und bietet ausreichend Platz für einen Pkw, ein Motorrad oder zur Nutzung als Lagerfläche.
Das gesamte Garagenareal ist zusätzlich durch einen Zaun umgrenzt und somit vom öffentlichen Bereich abgetrennt.
Die Vermietung erfolgt einzeln- oder als Paket. Ideal für Anwohner, Pendler oder Gewerbetreibende, die einen sicheren und witterungsgeschützten Stellplatz suchen.
Wir freuen wir uns auf Ihre Anfrage und vereinbaren gerne einen kurzfristigen Besichtigungstermin.
Lage
Die Garagen befinden sich in der Florianstraße im Blieskasteler Stadtteil Lautzkirchen – einem Standort mit optimaler Anbindung.Von hier aus erreichen Sie in wenigen Minuten die B423 sowie die A8, wodurch auch umliegende Städte wie Homburg, St. Ingbert oder Zweibrücken schnell und bequem erreichbar sind. Einkaufsmöglichkeiten, Tankstellen und weitere Dienstleistungen befinden sich in der Nähe, ebenso wie der Bahnhof Lautzkirchen mit Anschluss in Richtung Saarbrücken und Pirmasens.
Die Lage eignet sich somit ideal für Pendler, Anwohner ohne eigenen Stellplatz oder Gewerbetreibende, die eine gut erreichbare und sichere Unterstellmöglichkeit benötigen.
Energieausweis
Ausstattung
- Abschließbares Garagentor- Weder Strom- noch Licht enthalten
- Separate Zufahrt durch Tor am Grundstück
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist SaarPfalz Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.