Ideales Grundstück für Tinyhouse
Neu

Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
67680
Ort
Neuhemsbach
ImmoNr
25-200
Grundstücksgröße
ca. 300 m²
Kaufpreis
42.000,00 €
Außen-Provision
Käuferprovision beträgt 2.500€ (inkl. MwSt.)
Beschreibung
Kleines Grundstück mit malerischer Aussicht - in Waldrandlage.Bereits 2023 wurde eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück genehmigt.
Lage
Das Grundstück befindet sich in Neuhemsbach, einer ruhigen Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz. Der Ort liegt am nordwestlichen Rand des Pfälzerwaldes und gehört zur Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn. Die Umgebung ist geprägt von einer idyllischen, naturnahen Wohnlage, die vor allem bei Familien und Naturliebhabern sehr beliebt ist.Das direkte Wohnumfeld ist durch eine aufgelockerte Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Die Lage besticht durch ihre Nähe zur Natur – Felder, Wiesen und Waldflächen befinden sich in fußläufiger Entfernung und bieten hervorragende Möglichkeiten zur Erholung und Freizeitgestaltung im Grünen.
Verkehrstechnisch ist der Standort gut angebunden: Über die Landesstraße L401 erreicht man schnell die Bundesstraße B48 sowie die Autobahn A6, wodurch eine gute Verbindung nach Kaiserslautern (ca. 15 Minuten Fahrzeit) und in die umliegenden Regionen besteht. Eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ebenfalls gegeben; Bahnhöfe in der näheren Umgebung ermöglichen Anschlüsse Richtung Kaiserslautern, Mainz und Mannheim.
Einkaufsmöglichkeiten, Kinderbetreuung, Schulen sowie medizinische Versorgung befinden sich im ca. 5km entfernten Enkenbach-Alsenborn.
Energieausweis
Ausstattung
- absolut idyllische Lage- genehmigte Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus aus 2023
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist SaarPfalz Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.