3ZKB Wohnung im Neubaugebiet "Betzelhübel" (WHG 5)
NeuObjektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
66564
Ort
Ottweiler
ImmoNr
24-142
Wohnfläche
ca. 78 m²
Nutzfläche
ca. 81 m²
Anzahl Zimmer
3
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
182.000,00 €
Baujahr
2003
Endenergieverbrauch
61 kWh/(m²a)
Energieausweis
Verbrauchsausweis
Energieausweis gültig bis
11.07.2034
Energieeffizienzklasse
B
Außen-Provision
Käuferprovision beträgt 3,57% (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.
Beschreibung
Diese tolle Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines 2004 erbauen 9-Parteienhauses.Vom Eingangsbereich mit genügend Platz für eine Garderobe gelangt man direkt in den großzügigen und hellen Wohn-Essbereich mit offen gestalteter Küche. Um Ihre Lebensmittelvorräte perfekt zu verstauen, gibt es in der Wohnung einen Abstellraum.
Der angrenzende Balkon lädt zum Verweilen und Entspannen ein - von hier aus haben Sie einen Weitblick in die Ferne.
Das Badezimmer verfügt über eine Dusch-Wanne sowie Tageslicht.
Die Wohnung verfügt über zwei Schlafzimmer - eines davon wird aktuell als Esszimmer genutzt.
Lage
Ottweiler liegt im östlichen Saarland - zwischen St. Wendel und Neunkirchen.Das Neubaugebiet "Betzelhübel" ist umgeben von weitläufigen Feldern und Wäldern - perfekt für Spaziergänge.
In der Altstadt von Ottweiler können Sie die historische Architektur mit gut erhaltenen Fachwerkhäusern und engen Gassen erleben. Zudem gibt es hier eine Burg, welche im 18. Jahrhundert zu einem Schloss umgebaut wurde und heute verschiedene Institutionen beherbergt.
Ottweiler verfügt über diverse Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Kindergarten, Schulen, Restaurants sowie allen Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs
Rund um Ottweiler gibt es diverse Wanderwege mit weitläufiger Aussicht und Gewässern wie z.B. den Ottweiler Wingertsweiher.
Karte
Ausstattung
- hochwertige Fußböden aus Fliesen und Parkett- Balkon
- 1 Außenstellplatz
- Abstellraum innerhalb der Wohnung
- Kellerraum
- 1 Außenstellplatz
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist SaarPfalz Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.